Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung anerkannt werden. Die Lieferungsverbindlichkeit beginnt erst mit unserer Auftragsbestätigung. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt, es sei denn, sie würden im Einzelfall schriftlich ausdrücklich von uns bestätigt.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Abmachungen können wir erst nach Erhalt des Auftrages und Prüfung der Herstellungs- und Liefer-möglichkeiten eingehen. Unsere Preisstellung beruht auf den am Tage des Angebots maßgebenden Kostenfaktoren. Wir sind berechtigt, eine Korrektur des Preises vorzunehmen, falls sich diese Faktoren bis zum Tag der Lieferung ändern. Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Preise unserer Preisliste sind jederzeit änderbar, ohne dass es einer gesonderten Benachrichtigung bedarf. Für fehlerhaft angegebene Preise können wir keine Gewähr übernehmen. Die Mehrwertsteuer wird den genannten Preisen zugerechnet und auf der Rechnung offen ausgewiesen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Lieferung und Abnahme
Die angegebenen Lieferzeiten sind Annäherungswerte und gelten nicht als Fixtermine. Die Lieferzeiten beginnen, sobald alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Wird die rechtzeitige Lieferung ohne unser Verschulden verhindert (Rohstoffmangel, Betriebsstörung, Streik, Feuerschaden oder sonstige Fälle höherer Gewalt), so sind wir für die Dauer und den Umfang der Verhinderung und ihrer Folgen von der Lieferpflicht befreit. In diesen Fällen sind der Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
4. Versand
Der Versand geschieht auf eigene Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung oder durch LKW des Verkäufers. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers, und zwar zu dessen Lasten. Bei vereinbarter Selbstabholung muß die Ware innerhalb drei Tagen nach erfolgter Meldung über die Fertigstellung bei uns abgeholt werden.
5. Mängelrügen
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu überprüfen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt sind. Unterbleibt die Untersuchung, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel der Ware. Mängelrügen sind innerhalb sechs Tagen nach Warenerhalt bei uns vorzubringen, andernfalls können Sie nicht berücksichtigt werden. Bei von uns anerkannten Reklamationen liefern wir nach Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht.
6. Ausführung
Muster werden von Hand gefertigt. Kleine Abweichungen zwischen Handmuster und Lieferung bleiben vorbehalten. Bei kleineren Kartonabmessungen müssen wir uns folgende Maßtoleranzen vorbehalten: bei Abmessungen bis zu 600 mm +/- 3 mm, bei Abmessungen über 600 mm +/- 5 mm. Bei kleineren Stückzahlen müssen wir uns Mehr- oder Minderlieferungen vorbehalten: bis zu 500 Stück 25 %, bis zu 3000 Stück 20 % und über 3000 Stück 10-12- %. Kleine Farbabweichungen und Schwankungen in der Materialstärke bis zu 7 % nach oben oder unten bleiben uns vorbehalten. Kosten und Schäden aus Nichtabnahme gehen ohne Rücksicht auf deren Grund zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware wrden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht angenommen. Die Transportgefahr für Rücksendungen trägt der Käufer auch dann, wenn die Rückführung durch Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt. Werkzeuge oder sonstige Geräte, die zur Durchführung des Auftrages verwandt werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn Sie gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Entwürfe und Muster werden berechnet. Sie dürfen weder vervielfältigt noch nachgeahmt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die Herstellung und den Gebrauch der gelieferten Ware haftet der Besteller.
7. Zahlung
Die Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarungen sofort nach Erhalt unter Abzug von 2 % Skonto zu zahlen. Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung haben die Zahlungen innerhalb 30 Tagen netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, daß die Verhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung ungeeignet sind, so kann der Verkäufer die Bezahlung oder Sicherheitsleistung sofort verlangen. Erfolgt diese nicht fristgerecht, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne daß der Käufer nochmals in Verzug gesetzt werden müßte, vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen in Anrechnung. Diese betragen bei Kreditaufnahme des Verkäufers die von ihm zu zahlenden Bankzinsen, mindestens 2 % über Landesbankdiskontsatz. Bei Zahlungsverzug sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Dieses Recht erlischt auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt worden war. Wechsel zu nehmen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, ihre Annahme geschieht zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt. Diskontkosten und sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Abnahme von Wechseln bleibt die Fälligkeit der Forderung unberührt, so daß sich der Käufer gegenüber dem Kaufpreisanspruch nicht auf Stundung bis zur Fälligkeit des Wechsels berufen kann. Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden nur unter Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beim Käufer ist die Forderung sofort fällig. Auch im Fall der Mängelrüge bleibt die fristgemäße Zahlungsfrist des Käufers bestehen. Auch berechtigte Gewährleistungsansprüche bedingen keinen Aufschub der Kaufpreiszahlung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung aller jeweils offenen Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Ware und auf die durch Verarbeitung enstehenden Erzeugnisse. Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, das dem Verkäufer nicht gehört, erwirbt der Verkäufer stets Miteigentum. Der Käufer gilt in diesen Fällen insoweit als Verwahrer für den Verkäufer. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder die Überlassung im Tauschweg ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Verpfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt zur Sicherung an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Waren an einen oder mehrere Abnehmer, ob sie unverarbeitet oder verarbeitet weiterverkauft werden. Für den Fall, daß die Waren vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Abtretung der Kaufpreishöhe nur in Höhe des Wertes unserer Waren. Der Käufer ist zur Einziehung unserer Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung einzureichen. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Gesamtforderung um 25 % übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers zur Freigabe vollständig bezahlter Lieferungen nach unserer Wahl.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Wiesbaden. Dieses gilt auch für Ansprüche aus Wechseln ohne Rücksicht auf Ihren Zahlungsort.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir möchten etwaige Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten in der direkten Kommunikation mit Ihnen klären und nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bitte nehmen Sie direkt zu uns Kontakt auf, wenn es Fragen oder Probleme gibt.